In Deutschland geerbt? Ich übernehme die deutsche Seite.
Das deutsche Erbrecht unterscheidet sich deutlich vom Recht der USA, Großbritanniens und der meisten anderen Länder — und ist aus dem Ausland ohne Sprache und Ortskenntnis kaum zu steuern. Ich berate und vertrete Erben mit Vermögen in Deutschland.
- Erbschein und Korrespondenz mit dem Nachlassgericht
- Ermittlung und Sicherung von Nachlasswerten in Deutschland
- Kommunikation und Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft
- Erbschaftsteuer und Abstimmung mit dem Finanzamt
- Testamente, Schenkungen und grenzüberschreitende Nachlassplanung
Ich trete als Ihr Vertreter in Deutschland auf: Ich korrespondiere mit dem Nachlassgericht und etwaigen Miterben, beschaffe die erforderlichen Unterlagen, erwirke den Erbschein, wickle die steuerliche Seite ab und sorge dafür, dass das Ihnen Zustehende auch tatsächlich bei Ihnen ankommt.
Das Dokument ist erst der Anfang.
Ein deutsches Testament, ein ausländisches oder gar keines — jede Konstellation führt zu einem anderen Weg durch das deutsche System. Ich ordne die Lage ein und unternehme die Schritte, die aus einem Schriftstück einen geregelten Nachlass machen.
Gut zu wissen
Gibt es ein „Probate"-Verfahren wie im Ausland?
Nicht in dieser Form. In Deutschland gilt die Gesamtrechtsnachfolge: Die Erben treten unmittelbar in die Rechtsstellung des Erblassers ein — einen gerichtlich bestellten Nachlassverwalter gibt es im Regelfall nicht.
Was ist ein Erbschein?
Ein amtliches Zeugnis über Ihre Stellung als Erbe. Banken und das Grundbuchamt verlangen ihn häufig, bevor sie tätig werden.
Es gibt mehrere Erben — was bedeutet das?
Sie bilden eine Erbengemeinschaft und können grundsätzlich nur gemeinsam über den Nachlass verfügen, bis dieser auseinandergesetzt ist. Ich begleite diesen Prozess und löse Blockaden zwischen im Ausland verteilten Miterben.
Fragen zu Ihrem deutschen Nachlass?
Schildern Sie mir die Situation kurz. Sie erhalten eine ehrliche Auskunft, ob und wie ich helfen kann.
